Das Flugfunkzeugnis BZF 1
Das BZF 1 berechtigt den Inhaber zur Ausübung des Flugfunks in englischer
Sprache. Er darf kontrollierte Plätze
anfliegen und ins Ausland fliegen. Um das BZF 1 zu erwerben, muß eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde
für Post und Telekommunikation (in Stuttgart) abgelegt werden. Die Prüfung gliedert sich in
zwei Teile. Im theoretischen Teil sind von 100 aus einem Fragenkatalog gestellten Fragen
zum Thema Flugfunk mindestens 80 im Multiple Choice Verfahren richtig zu beantworten.
Ist dies der Fall wird der praktische Teil geprüft, in dem der Funkverkehr eines simulierten Ab- u. Anfluges an einem Verkehrsflughafen in englischer Sprache durchzuführen ist. Ferner muß der
Bewerber ein sogenanntes Notam (in englischer Sprache abgefasste Mitteilung an Piloten) zuerst
fehlerfrei vorlesen und danach möglichst wörtlich übersetzen. Hierfür sind gute Englischkenntnisse
zwingende Voraussetzung.
Inhaber des BZF II benötigen zum Erwerb des BZF I nur die Praxisprüfung, die theoretische Prüfung entfällt.
Ultraleichtflug Konstanz GmbH führt regelmäßig Lehrgänge zur Funkprüfungsvorbereitung
BZF 1 durch. Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über vier Abende, an denen Theorie unterrichtet und praktischer Funkverkehr trainiert wird.
Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren finden Sie hier.
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