Das Flugfunkzeugnis BZF 2
Das BZF 2 berechtigt den Inhaber zur Ausübung des Flugfunks innerhalb
Deutschland in Deutscher Sprache. Er darf kontrollierte Flugplätze anfliegen.
Um das BZF 2 zu erwerben muß
eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
(in Stuttgart) abgelegt werden. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im
theoretischen Teil sind von 100 aus einem Fragenkatalog gestellten Fragen
zum Thema Flugfunk mindestens 80 im Multiple Choice Verfahren richtig zu beantworten.
Ist dies der Fall wird der praktische Teil geprüft, in dem der Funkverkehr eines simulierten Ab- u. Anfluges an einem Verkehrsflughafen durchzuführen ist.
Ultraleichtflug Konstanz GmbH führt regelmäßig Lehrgänge zur Funkprüfungsvorbereitung
BZF 2 durch. Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über vier Abende,
an denen Theorie unterrichtet und praktischer Funkverkehr trainiert wird.
Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren finden Sie hier.
Für Ihre Prüfungsanmeldung benötigen wir 1 Passfoto,
1 Kopie Ihres Personalausweises |