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Lizenzgültigkeit UL-Lizenzen für dreiachsgesteuerte UL, die nach dem 01.05.2003 erworben, bzw. verlängert wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Angepasst an die beim PPL geltenden Regeln ist die Ausübung der durch die Lizenz erworbenen Rechte (also das Führen von UL-Flugzeugen, Passagierflüge usw.) jedoch an folgende Kriterien gebunden: 1. Es muß ein gültiger Identitätsnachweis(also Reisepass oder Personalausweis) 3. Es muß ein Flugbuch geführt und bei jedem Flug mitgeführt werden. 4. Es müssen jeweils 12 Flugstunden und ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer
in den letzten 24 Monaten geflogen sein worden. Darin enthalten sein müssen mindestens
12 Starts und Landungen. Die 12 Flugstunden können auch mit Motorflugzeugen oder Motor
seglern geflogen werden. Der einstündige Übungsflug muß jedoch immer mit einem UL
geflogen und vom Fluglehrer per Unterschrift bestätigt werden. 5. Wenn ein UL-Pilot mit Passagierberechtigung länger als 90 Tage nicht als verantwortlicher Flugzeugführer mit einem UL geflogen ist, muß er zuerst drei Starts und Landungen absolvieren, ehe er wieder Passagiere mitnehmen darf. |