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Lizenzgültigkeit
UL-Lizenzen für dreiachsgesteuerte UL, die nach dem 01.05.2003 erworben, bzw. verlängert wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Angepasst an die beim PPL geltenden Regeln ist die Ausübung der durch die Lizenz erworbenen Rechte (also das Führen von UL-Flugzeugen, Passagierflüge usw.) jedoch an folgende Kriterien gebunden:

1. Es muß ein gültiger Identitätsnachweis(also Reisepass oder Personalausweis)
vorhanden sein und bei jedem Flug mitgeführt werden.

2. Es muß ein gültiges Medical vorhanden sein und bei jedem Flug mitgeführt werden. Das Medical gilt bei Personen bis 30 Jahre 60 Monate, ab 30 Jahre 24 Monate und ab 50 Jahre 12 Monate.

3. Es muß ein Flugbuch geführt und bei jedem Flug mitgeführt werden.

4. Es müssen jeweils 12 Flugstunden und ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten geflogen sein worden. Darin enthalten sein müssen mindestens 12 Starts und Landungen. Die 12 Flugstunden können auch mit Motorflugzeugen oder Motor seglern geflogen werden. Der einstündige Übungsflug muß jedoch immer mit einem UL geflogen und vom Fluglehrer per Unterschrift bestätigt werden.
Das Flugbuch ist ein Dokument auf Ehre. Die Eintragungen müssen korrekt sein und sollten von Zeit zu Zeit von einem Flugleiter oder Fluglehrer per Stempel bzw. Unterschrift bestätigt werden. Das Flugbuch dient als Nachweis der geflogenen Stunden.

5. Wenn ein UL-Pilot mit Passagierberechtigung länger als 90 Tage nicht als verantwortlicher Flugzeugführer mit einem UL geflogen ist, muß er zuerst drei Starts und Landungen absolvieren, ehe er wieder Passagiere mitnehmen darf.