zum Hauptmenü zurueck Karin erfüllt alle Grundvoraussetzungen

Sie kann mit der Ausbildung kann bereits nach dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnen.
Die Lizenz wird jedoch erst nach dem vollendeten 17. Lebensjahr ausgestellt.

Sie ist körperlich fit und erhält nach eingehender Untersuchung durch den Fliegerarzt das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse II. Dass sie eine Brille trägt ist, kein Hinderungsgrund.

Im polizeilichen Führungszeugnis, das sie sich vor Ausbildungsbeginn vom Bürgerbüro Ihres Wohnortes ausstellen läßt, sind keine Einträge wie z.B. alkoholbedingte Verkehrsdelikte oder Straftaten. In der Schweiz heißt dieses Papier Auszug aus dem schweizerischen Strafregister.

Einen Lehrgang über Soforthilfemaßnahmen am Unfallort (Rotkreuzkurs) hat sie im Zuge Ihrer Autoführerscheinausbildung absolviert. Ihr Führerschein gilt als Nachweis.

So ausgestattet schließt sie mit uns einen Ausbildungsvertrag und kann sofort mit der Ausbildung beginnen, für die sie ab jetzt maximal ein Jahr Zeit hat und erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate benötigen wird. Ähnlich wie beim Autoführerschein sind die zu erwartenden Kosten im Wesentlichen von der Anzahl der benötigten Flugstunden abhängig.

Bei Vertragsabschluss leistet sie eine Ausbildungsanzahlung.

Alle Termine für die Praxis- und Theorieausbildung werden telefonisch vereinbart.
Begonnen wird mit der praktischen Ausbildung.
Nach ca. 10 Praxisstunden erfolgt der Theorielehrgang.
Im Anschluß an den Theorielehrgang findet die Theorieprüfung statt.
Am Ende der Ausbildung steht die Praxisprüfung.
                                                                                                          Fortsetzung