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Karl hat einen PPL-A, PPL-B, ATPL und CPL.

Um eine Ultraleichtfluglizenz zu erwerben braucht er lediglich eine Einweisung.

Die Einweisung besteht in aller Regel aus mindestens einer Flugstunde mit Fluglehrer, in deren
Verlauf Starten, Landen und spezielle Flugmanöver gezeigt und geübt werden. Der theoretische Teil der Einweisung beinhaltet UL-spezifisches Luftrecht sowie eine pyrotechnische Einweisung bezogen auf die Handhabung des Rettungsgeräts.

Zu erwartende Kosten siehe Preisliste.

Wichtig für CPL und ATPL-Inhaber:
Grundvoraussetzung ist immer eine SEP-Lizenz.
Ist diese nicht vorhanden, benötigt der
Anwärter 12 Stunden mit 12 Starts und Landungen auf einem Ultraleichtflugzeug.

Bewerber mit einer nicht europäischen Fluglizenz (z.B. amerikanischer PPL) benötigen:
- Gültiges Medical Klasse 2.
- Eine Theorieprüfung Deutsches Luftrecht bei einem Prüfungsrat
- Eine mindestens einstündige Einweisung auf einem Ultraleichtflugzeug.
- Zusätzlich
- entweder im Flugbuch nachgewiesene 12 Stunden und 12 Starts u. Landungen   auf PPL innerhalb der vergangenen 24 Monate.
- Oder 5 Stunden mit Fluglehrer und 5 Stunden solo auf einem Ultraleichtflugzeug

Die Lizenz ist fünf Jahre gültig

Die Passagierberechtigung erhält er automatisch.

Für Flüge ins Ausland (ganz Europa außer der Schweiz) braucht er das Flugfunkzeugnis BZF1