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Auch im fortgeschrittenen Alter erfüllt Max alle Grundvoraussetzungen Er ist körperlich fit und erhält nach eingehender Untersuchung durch den Fliegerarzt das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse II. Dass er eine Brille trägt, ist kein Hinderungsgrund. Im polizeilichen Führungszeugnis, das er sich vor Ausbildungsbeginn vom Bürgerbüro seines Wohnortes ausstellen läßt, sind keine Einträge wie z.B. alkoholbedingte Verkehrsdelikte oder Straftaten. In der Schweiz heißt dieses Papier Auszug aus dem schweizerischen Strafregister. Einen Lehrgang über Soforthilfemaßnahmen am Unfallort (Rotkreuzkurs) hat er im Zuge seiner Autoführerscheinausbildung absolviert. Sein Führerschein gilt als Nachweis. Bei Vertragsabschluss leistet er eine Ausbildungsanzahlung. Alle Termine für die Praxis- und Theorieausbildung werden telefonisch vereinbart. |