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Die Passagierberechtigung Um in einem Ultraleichtflugzeug Passagiere befördern zu dürfen, bedarf es der Passagierberechtigung. Zum Erwerb ist nach Scheinerhalt der Nachweis von fünf Überlandflügen erforderlich. Die ersten drei hiervon sind solo also einsitzig mit je einer Zwischenlandung zu absolvieren. Danach sind weitere zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine jeweilige Mindestdistanz von 200 Kilometer mit einer Zwischenlandung durchzuführen. Der Fluglehrer überprüft hierbei anhand eines Anforderungsprofils das fliegerische Können des Anwärters insbesondere im Hinblick auf dessen Fähigkeit mitfliegende Passagiere sicher zu befördern. |