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Die Praxisprüfung
Zusammen mit einem vom Deutschen Aeroclub DAeC beauftragten Prüfungsrat
tritt der Lizenzanwärter den Prüfungsflug an. Flugroute und Zwischenlandungsziele
wurden vorher vom Prüfungsrat bestimmt und vom Prüfling in eine sorgfältige
Flugplanung umgesetzt. Der Flug ist üblicherweise ein Dreiecksflug, also
vom Startflugplatz zum ersten Zielflugplatz, von dort nach Landung und Wiederstart
zum zweiten Zielflugplatz und danach zurück zum Startflugplatz. Im Verlauf des
Fluges führt der Prüfling verschieden Flugmanöver und Notlandeverfahren durch.
Im zweiten Teil der Prüfung werden vom Prüfling drei Notlandeübungen, auch
Ziellandungen genannt verlangt, bei denen das Flugzeug aus größerer Höhe mit
leerlaufendem Motor möglichst punktgenau auf einer vorher festgelegten Stelle
der Landebahn aufsetzen soll. Hat der Prüfling alle geforderten Prüfungsbestandteile zur Zufriedenheit des Prüfers erfüllt, ist die Praxisprüfung bestanden.
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