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Die Praxisprüfung

Zusammen mit einem vom Deutschen Aeroclub DAeC beauftragten Prüfungsrat
tritt der Lizenzanwärter den Prüfungsflug an. Flugroute und Zwischenlandungsziele wurden vorher vom Prüfungsrat bestimmt und vom Prüfling in eine sorgfältige Flugplanung umgesetzt. Der Flug ist üblicherweise ein Dreiecksflug, also vom Startflugplatz zum ersten Zielflugplatz, von dort nach Landung und Wiederstart zum zweiten Zielflugplatz und danach zurück zum Startflugplatz. Im Verlauf des Fluges führt der Prüfling verschieden Flugmanöver und Notlandeverfahren durch.
Im zweiten Teil der Prüfung werden vom Prüfling drei Notlandeübungen, auch
Ziellandungen genannt verlangt, bei denen das Flugzeug aus größerer Höhe mit
leerlaufendem Motor möglichst punktgenau auf einer vorher festgelegten Stelle
der Landebahn aufsetzen soll. Hat der Prüfling alle geforderten Prüfungsbestandteile zur Zufriedenheit des Prüfers erfüllt, ist die Praxisprüfung bestanden.