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Thomas ist Segelflieger,

er hat einen gültigen PPL-C. Um eine Ultraleichtfluglizenz zu erwerben muß er folgende Voraussetzungen erfüllen.:

Er benötigt 30 Praxisstunden von denen maximal 20 bereits mit dem Segelflugzeug geflogene Stunden anerkannt werden, sodaß in aller Regel 10 UL-Schulungsstunden anfallen. Darin ent halten sind zwei Streckenflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 KM mit Zwischenlandung, fünf Stunden Alleinflugzeit und eine Praxisprüfung beim Ausbildungsleiter der Flugschule.

Eine Theorieprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen muß er bei einem Prüfungsrat ablegen.

Zu erwartende Kosten siehe Preisliste.

Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhält er den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer (Sport Pilot Licence) für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge. Damit ist er berechtigt ein dreiachsgesteuertes Ultraleichtflugzeug innerhalb Deutschlands in den Lufträumen E, F u. G zu fliegen.

Die Lizenz ist fünf Jahre gültig
Die Passagierberechtigung erhält er automatisch.

Für Flüge im kontrollierten Luftraum innerhalb Deutschlands braucht er das Flugfunkzeugnis BZF 2

Für Flüge ins Ausland (ganz Europa außer der Schweiz) braucht er das Funkzeugnis BZF 1